- Bargeldlos bezahlen
- Geld abheben im In- und Ausland
- Prepaid-Guthaben fürs Handy aufladen
Das Girokonto für junge Kunden
MeinKonto für Ihren Start in die Zukunft
Das mitwachsende MeinKonto bietet Ihnen alles, was Sie für den Start in die Zukunft brauchen: Online-Banking, Geld abheben im In- und Ausland, bargeldlos mit der VR-BankCard und der BasicCard bezahlen. So können Sie sich auf das konzentrieren, was im Leben wirklich Spaß macht.
Startplattform in die Eigenständigkeit
Sie verdienen Ihr eigenes Geld als Auszubildender oder jobben als Student. Dann brauchen Sie ein Girokonto, das zu Ihren individuellen Bedürfnissen passt. Unterhalt von den Eltern, BAföG, Semesterbeitrag: Mit Ihrem MeinKonto haben Sie das alles im Griff. Nach Ihrer Ausbildung können Sie zwischen weiteren attraktiven Kontomodellen auswählen.
Ihre Vorteile mit dem MeinKonto
- Das Konto passt sich flexibel Ihrer Lebensphase und Ihren Anforderungen an.
- Sie zahlen mit Ihrer VR-BankCard und BasicCard (ehemals Prepaid Kreditkarte) bargeldlos.
- Sie haben bequemen Zugang zum Online-Banking.
- Sie behalten durch die Kontoauszüge immer den Überblick.
- Sie laden das Prepaid-Guthaben Ihres Handys am Geldautomaten auf.
- Sie heben an den über rund 16.300 Geldautomaten der Volksbanken Raiffeisenbanken kostenlos bzw. kostengünstig Geld ab.
- Auch im europäischen Ausland heben Sie am Automaten Geld ab und bezahlen mit Ihrer VR-BankCard und BasicCard (ehemals Prepaid Kreditkarte).
- Gewährung einer eingeräumten Kontoüberziehung ab Volljährigkeit.
Konditionen bei Inanspruchnahme der eingeräumten Kontoüberziehung | |
---|---|
Jugend-Girokonto | |
Dispositionskredit (eingeräumte, unbefristete Überziehungsmöglichkeit) |
Sollzins: 8,75 % p.a. |
Geduldete Überziehung (den Dispo übersteigende oder vorübergehend geduldete Kontoüberziehung) |
Sollzins: 14.046 % p.a. |
Gesetzliche Regelungen
Für die Sylter Bank eG hat die Kundenberatung einen sehr hohen Stellenwert. Einzelne Aspekte der seit März 2016 wirksamen gesetzlichen Regelungen im Zusammenhang mit dem Angebot von Dispositionskrediten waren bei uns bereits zuvor gängige Praxis. Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus bietet die Sylter Bank eG ihren Kunden ergänzende Informationen im Zusammenhang mit der Nutzung des Dispositionskredites.
Hinweis bei längerer Nutzung des Dispositionskredites
Wir möchten unsere Kunden stets über die für sie kostengünstigsten Finanzierungsalternativen informieren. Sollten Sie Ihre eingeräumte Kontoüberziehung über einen Zeitraum von drei Monaten zu durchschnittlich mehr als 50 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages in Anspruch nehmen, weisen wir Sie hierauf hin. Denn der Dispositionskredit dient dazu, die finanzielle Flexibilität kurzfristig zu verbessern und sollte lediglich kurzfristig genutzt werden. Für unsere Kunden, die den Dispositionskredit über einen längeren Zeitraum nutzen, existieren gegebenenfalls Kreditprodukte, die für den konkreten Finanzierungsbedarf kostengünstiger sind. Falls dies auf Sie zutrifft, macht der Hinweis Sie auf eine bereits längere Inanspruchnahme des Dispositionskredites aufmerksam und sensibilisiert Sie für die damit verbundenen Kosten. Wir übermitteln den Hinweis zeitgleich mit dem jeweils aktuellen Rechnungsabschluss, der unter anderem Angaben zu den angefallenen Sollzinsen enthält. Darüber hinaus enthält der Hinweis auch eine Angabe zum aktuellen Sollzinssatz der Sylter Bank eG für Dispositionskredite.
Die gesetzlichen Beratungspflichten
Bei Dispositionskrediten unterbreiten wir unseren Kunden ein Beratungsangebot, wenn sie ihre eingeräumte Kontoüberziehung
- ununterbrochen über einen Zeitraum von sechs Monaten in Anspruch genommen haben bzw.
- durchschnittlich in Höhe eines Betrages in Anspruch genommen haben, der 75 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages übersteigt.
Wir unterbreiten unseren Kunden bei einer geduldeten Überziehung ein Beratungsangebot, wenn
- die Kunden eine Überziehung ununterbrochen über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten in Anspruch genommen haben bzw.
- der durchschnittliche Überziehungsbetrag die Hälfte des durchschnittlichen monatlichen Geldeingangs innerhalb der letzten drei Monate auf dem Konto übersteigt.
In dem Beratungsgespräch werden – entsprechende Bonität vorausgesetzt – kostengünstigere Finanzierungsalternativen geprüft. Wir klären unsere betroffenen Kunden über die Folgen der weiteren Nutzung der Überziehungsmöglichkeiten auf und geben gegebenenfalls Hinweise zu weiteren, geeigneten Beratungseinrichtungen.
Ansparkonto für Kinder
Das MeinKonto ist ein Konto, das mitwächst. Für Kinder wird es in der Funktion eines Ansparkontos eingerichtet. So können schon ab der Geburt Eltern und Verwandte Geldgeschenke wie auf ein Sparkonto einzahlen. Die Vorteile dabei: Das Guthaben wird verzinst und die IBAN bleibt erhalten, wenn die Funktionen des Kontos in den späteren Lebensphasen geändert bzw. erweitert werden.
"Lernkonto" – den Umgang mit Geld lernen
Die Eltern bestimmen, welche Möglichkeiten ihr Nachwuchs mit dem Konto haben soll. Sie entscheiden, wann die Sparfunktion des Kontos erweitert wird. Dadurch wird das bisherige Ansparkonto in ein "Lernkonto" umgewandelt. Die jungen Kunden bekommen ihre eigene Bankkarte, mit der sie in den Geschäftsstellen über ihr Guthaben verfügen können. Den Überblick behalten sie durch die Kontoauszüge.
Mehr Flexibilität für Jugendliche
Jugendliche lernen, mit ihrem Guthaben selbstständig umzugehen. Aus dem "Ansparkonto" für Kinder über das "Lernkonto" für junge Kunden wird dann unter der gleichen IBAN ein Girokonto mit vielfältigen Möglichkeiten. Damit sind nun beispielsweise Überweisungen, das Aufladen des Guthabens des Prepaid-Handys, das bargeldlose Bezahlen mit der VR-BankCard oder der BasicCard oder Online-Banking möglich. Eine eingeräumte Kontoüberziehung (siehe Reiter "Überblick" bzw. "Konditionen"), bei dem das Konto ins Minus rutscht, kann erst bei Volljährigkeit eingerichtet werden.
Häufige Fragen
Die Eltern bestimmen bis zur Volljährigkeit des Kindes das Limit, über das das Kind aus dem Guthaben auf dem Konto verfügen kann. Ein Dispositionskredit, bei dem das Konto ins Minus rutscht, ist erst bei Volljährigen möglich.
Die Eltern entscheiden, wann das Konto mit den Funktionen eines Girokontos ausgestattet wird. Ab diesem Zeitpunkt kann der Jugendliche auch Geld überweisen.
Auf Wunsch erhalten die Eltern einen zusätzlichen Kontoauszug.
Das könnte Sie auch interessieren
- BasicCard - ehemals Prepaid Kreditkarte
- Bankkarte
- Infos zum Banking
- Tagesgeld
- Festgeld
Einlagensicherung und Institutsschutz
Die Sylter Bank eG ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen. Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben beide Einrichtungen die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben (Institutsschutz). Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Über den Institutsschutz sind auch die Einlagen der Kunden – darunter fallen im Wesentlichen Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen, Sichteinlagen und Schuldverschreibungen – geschützt.